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8. Mai 2015 – Tax
Erleichterte Feststellung von Verlustvorträgen für berufliche Erstausbildung

Nach einem aktuellen Urteil des Bundesfinanzhofs können Verluste länger beim Finanzamt geltend gemacht werden (Az. IX R 22/14). Dadurch können sich insbesondere Berufseinsteiger freuen, die hohe Kosten für Studium oder Ausbildung hatten. Wer diese Kosten noch nicht vorher bei der Steuer geltend gemacht hat, kann sich die Verluste jetzt beim Finanzamt bescheinigen lassen. Nach dem neuen Urteil geht das jetzt bis zu sieben Jahre rückwirkend.

Um Verluste steuerlich geltend zu machen, darf allerdings für das Jahr, in dem die Verluste entstanden sind, noch kein Steuerbescheid ergangen sein. Außerdem müssen Berufseinsteiger die Verlustfeststellung beim Finanzamt beantragen.

Wenn Verluste für ein Erststudium angefallen sind, wird das Finanzamt die Verluste noch nicht bescheinigen. Der Bescheid bekommt dann einen Vorläufigkeitsvermerk. Bisher stuft das Finanzamt nämlich die Verluste bei Erststudenten bloß als Sonderausgaben ein. Es wird noch eine Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts abgewartet, das prüft, ob Erststudenten, Studenten im Zweitstudium und Auszubildende gleich behandelt werden müssen.