Am 25.03.2015 hat das Bundeskabinett beschlossen, den steuerlichen Grundfreibetrag, den Kinderfreibetrag und das Kindergeld rückwirkend ab 01.01.2015 sowie den Kinderzuschlag ab 01.07.2016 anzuheben.
Die Zahlen auf einen Blick:
Grundfreibetrag (aktuell 8.354 Euro):
Anhebung ab 1. Januar 2015 um 118 Euro auf 8.472 Euro
Anhebung ab 1. Januar 2016 um weitere 180 Euro auf 8.652 Euro
Kinderfreibetrag (aktuell 7.008 Euro einschl. Freibetrag für Betreuung und Erziehung oder Ausbildung):
Anhebung ab 1. Januar 2015 um 144 Euro auf 7.152 Euro
Anhebung ab 1. Januar 2016 um weitere 96 Euro auf 7.248 Euro
Kindergeld (aktuell 184 Euro für das erste und zweite Kind, 190 Euro für das dritte Kind und 215 Euro für das vierte Kind und weitere Kinder):
Anhebung ab 1. Januar 2015 um 4 Euro monatlich je Kind
Anhebung ab 1. Januar 2016 um weitere 2 Euro monatlich je Kind
Kinderzuschlag (aktuell max. 140 Euro monatlich):
Anhebung ab 1. Juli 2016 um 20 Euro monatlich.
Über den Gesetzentwurf zur Anhebung des Grundfreibetrags, des Kinderfreibetrags, des Kindergeldes und des Kinderzuschlags muss nun noch im Parlament abgestimmt werden.