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19. Februar 2015 – Tax
Pkw-Leasing – Kaufoption als betriebliches Wirtschaftsgut

Der Bundesfinanzhof entschied, dass die von einem Leasinggeber dem Leasingnehmer eingeräumte Möglichkeit, den Leasing-PKW bei Vertragsablauf zu einem weit unter dem Verkehrswert liegenden Preis entweder selbst anzukaufen oder einen Dritten als Käufer zu benennen, ein entnahmefähiges betriebliches Wirtschaftsgut darstellt, wenn die Leasingraten zuvor als Betriebsausgaben abgezogen worden sind. Der Begriff des Wirtschaftsgutes setze nicht voraus, dass es dem Unternehmen einen Nutzen für mehrere Jahre bringe (Az. X R 20/12).

Im vorliegenden Fall schloss die Klägerin 1998 einen Finanzierungsleasingvertrag über einen Pkw der Oberklasse mit einer Laufzeit bis Juli 2001 ab. Laut den Vertragsbedingungen musste sie überhöhte Leasingraten zahlen. Vor Ende der Vertragslaufzeit bot ihr der Leasinggeber an, den Pkw zu einem unter dem Teilwert liegenden Kaufpreis zu erwerben. Der Pkw wurde dann jedoch nicht von der Klägerin, sondern von ihrem Ehegatten für 17.082 DM erworben. Der Ehemann nutzte das Fahrzeug in der Folgezeit privat und verkaufte es ein Jahr später für 28.700 Euro weiter. Streitig war nun der Ansatz einer gewinnerhöhenden Entnahme i. S. d. § 6 Abs. 1 Nr. 4 EStG und fraglich war die Einordnung der Kaufoption als entnahmefähiges Wirtschaftsgut.

Nach Auffassung des Bundesfinanzhofes war im Streitfall die Kaufoption bei ihrer Einräumung dem Betriebsvermögen der Klägerin zuzurechnen. Ebenso habe die Klägerin die Kaufoption ihrem Betriebsvermögen entnommen, indem sie zugelassen habe, dass ihr Ehemann die Optionen ausübte und den damit verbundenen Vorteil zur Erhöhung seines Privatvermögens einsetzte.