Die Gewährung von Tankgutscheinen bringt sowohl Arbeitgebern als auch Arbeitnehmern Vorteile, da der Arbeitgeber die sonst anfallenden sozialversicherungsrechtlichen Abgaben und der Arbeitnehmer die Lohnsteuer spart.
Die Tankgutscheine dürfen dabei eine Freigrenze von 44 Euro pro Monat nicht übersteigen. Anders als ein Freibetrag hat die Freigrenze die Wirkung, dass bei Überschreiten des monatlichen Betrags von 44 Euro der Gutscheinsbetrag im Ganzen steuerpflichtig ist.
Arbeitgeber, die einem Mitarbeiter mehr als nur einen Tankgutschein pro Monat zur Verfügung stellen wollen, können jeden weiteren Gutschein als sog. Sachzuwendung pauschal mit einem Steuersatz von 30 Prozent versteuern. Der Mitarbeiter braucht in diesem Fall für den Gutschein keine Steuern zu zahlen.