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29. Dezember 2014 – Tax
Versicherungsteuer auch bei Absicherung des Forderungsausfallrisikos innerhalb eines Konzerns

Übernimmt eine Muttergesellschaft für ihre Vertriebstöchter gegen Bezahlung das Risiko eines Forderungsausfalls, so kann hierdurch Versicherungsteuer anfallen. So entschied das Finanzgericht Köln (Az. 2 K 430/11).

Die Klägerin, eine GmbH, hielt Beteiligungen an in- und ausländischen Vertriebsgesellschaften. Diese Töchter sicherten sich ursprünglich durch Warenkreditversicherungen bei einer Versicherungsgesellschaft gegen Forderungsausfälle ab. Später ersetzten sie die Versicherungen durch “Ausfallbürgschaften” der Klägerin. Die Finanzverwaltung unterwarf die hierfür an die Klägerin gezahlten Prämien der Versicherungsteuer. Mit ihrer Klage machte die Klägerin geltend, dass es sich aufgrund des Verlustausgleichs bzw. der Verlustverrechnung innerhalb der Unternehmensgruppe wirtschaftlich betrachtet um keinen Risikoausgleich handele. Vielmehr trage sie als Konzernmutter letztendlich alle Verluste selbst. Daher entstehe auch keine Versicherungsteuer.

Das Finanzgericht wies die Klage ab. Es handele sich hier um die Übernahme von fremden Wagnissen der Töchter und damit dem Wesen nach um einen Versicherungsvertrag und nicht um eine Ausfallbürgschaft. Dabei dürfe nur das Vertragsverhältnis zwischen der Klägerin und den Vertriebsgesellschaften und nicht eine Konzernbetrachtung erfolgen.

Gegen die Entscheidung hat die Klägerin Nichtzulassungsbeschwerde beim Bundesfinanzhof (Az. II B 79/14 ) erhoben.