Der Bundesrat hat der vom Deutschen Bundestag beschlossenen Verschärfung der strafbefreienden Selbstanzeige für Steuersünder zugestimmt.
Damit bleibt ab 01.01.2015 Steuerhinterziehung bei einer Selbstanzeige grundsätzlich nur noch bis zu einem Hinterziehungsvolumen von 25.000 Euro straffrei. Bei höheren Beträgen kann von einer Strafverfolgung nur bei Zahlung eines entsprechenden Zuschlags abgesehen werden. Dieser beträgt bei einer Summe von mehr als 25.000 Euro 10 Prozent, ab 100.000 Euro 15 Prozent und bei mehr als einer Million Euro 20 Prozent. Zudem dehnt das Gesetz die Verjährung auf zehn Jahre aus.