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15. Dezember 2014 – Tax
Strafbefreiende Selbstanzeige wird verschärft

Der Deutsche Bundestag hat am 04.12.2014 die Voraussetzungen für die strafbefreiende Selbstanzeige verschärft. Danach soll ab 2015 nur noch eine Hinterziehung bis 25.000 Euro statt bisher 50.000 Euro straffrei bleiben. Bei höheren Hinterziehungsbeträgen wird ein Aufschlag von 10 Prozent, ab 100.000 15 Prozent und ab einer Million hinterzogener Steuer 20 Prozent fällig. Außerdem müssen 10 Jahre rückwirkend in vollem Umfang die unrichtigen Angaben berichtigt, die unvollständigen Angaben ergänzt oder die unterlassenen Angaben nachgeholt werden.

Der Bundesrat muss noch zustimmen, hat aber schon sein Einverständnis signalisiert.