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15. Dezember 2014 – Legal
Neue „Düsseldorfer Tabelle“ zum 01.01.2015 – Höherer Selbstbehalt für Unterhaltspflichtige

Der für Unterhaltspflichtige in der “Düsseldorfer Tabelle” zu berücksichtigende notwendige Selbstbehalt wird zum 01.01.2015 erhöht. Er steigt für unterhaltspflichtige Erwerbstätige von 1.000 Euro auf 1.080 Euro, sofern sie für minderjährige Kinder oder Kinder bis zum 21. Lebensjahr, die im Haushalt eines Elternteils leben und sich in der allgemeinen Schulausbildung befinden, zur Zahlung verpflichtet sind.

Für nicht erwerbstätige Unterhaltsverpflichtete steigt der Selbstbehalt von 800 Euro auf 880 Euro. Die Anpassung berücksichtigt u. a. die Erhöhung der SGB II-Sätze (“Hartz IV”) zum 01.01.2015.

Weitere Werte finden Sie in der Düsseldorfer Tabelle des Oberlandesgerichts Düsseldorf.