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19. November 2014 – Tax
Gewerbesteuerermäßigung ist bei mehreren Betrieben für jeden Betrieb einzeln zu ermitteln

Die Begrenzung der Steuerermäßigung bei gewerblichen Einkünften auf die tatsächlich gezahlte Gewerbesteuer ist für jede Beteiligung an einem gewerblichen Unternehmen gesondert (betriebsbezogen) und nicht personenbezogen zu ermitteln. So entschied das Finanzgericht Münster (Az. 4 K 4048/12 E).

Die Klägerin erzielte gewerbliche Einkünfte aus Beteiligungen an mehreren Kommanditgesellschaften, für die ihr eine – auf die tatsächlich gezahlte Gewerbesteuer begrenzte – Steuerermäßigung zustand. Diese ermittelte die Klägerin, indem sie der Summe der anteiligen Ermäßigungsbeträge die Summe der anteiligen Gewerbesteuerbeträge gegenüberstellte. Das Finanzamt nahm die Vergleichsrechnung demgegenüber für jede Beteiligung gesondert vor. Dies führte zu einem für die Klägerin ungünstigeren Ergebnis, weil die Beteiligungen in Gemeinden mit unterschiedlich hohen Hebesätzen lagen.

Der Senat wies die Klage ab. Aus den Materialien zum Gesetzgebungsverfahren ergebe sich der gesetzgeberische Wille, die Ermäßigung für jeden Betrieb gesondert zu ermitteln.

Der Senat hat die Revision zum Bundesfinanzhof zugelassen.