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17. November 2014 – Tax
Grunderwerbsteuer-Befreiung für Grundstücksübertragung zwischen Geschwistern

Das Finanzgericht Düsseldorf hat in einem nicht rechtskräftigen Urteil entschieden, dass der Erwerb von Miteigentumsanteilen von Geschwistern grunderwerbsteuerfrei ist (Az. 7 K 1201/14).

Im vorliegenden Fall übertrug der Vater des Klägers 1988 ein Grundstück zu gleichen Teilen auf die Schwestern des Klägers und behielt sich ein Nießbrauchsrecht vor. Die Schwestern verpflichteten sich etwaige später geborene Geschwister gleich zu stellen. Daher übertrugen sie je ein Sechstel des Gesamtgrundstücks (unter teilweiser Übernahme der Nießbrauchsverpflichtung) auf den Kläger, der nach der ursprünglichen Grundstücksübertragung geboren wurde. Das beklagte Finanzamt setzte daraufhin Grunderwerbsteuer gegenüber dem Kläger fest.

Das FG Düsseldorf gab der Klage statt. Nach Auffassung der Richter sei der Erwerb des Miteigentumsanteils von den Schwestern des Klägers aufgrund einer interpolierenden Betrachtungsweise der Befreiungsvorschriften steuerfrei. Die Befreiung von der Grunderwerbsteuer würde sich u. a. aus der Zusammenschau der Befreiungsvorschriften ergeben. Wären die Schwestern des Klägers der Vereinbarung nicht nachgekommen, hätte der Vater des Klägers die (steuerbefreite) Rückübertragung verlangen und danach die Miteigentumsanteile erneut (steuerbefreit) auf alle drei Kinder übertragen können. Deshalb könne das vertragstreue Verhalten der Schwestern dann nicht zu einer Grunderwerbsteuerpflicht führen.