Das Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) hat den Zeitraum der Abfrage für Unternehmen, ob Kunden bzw. Anteilseigner zum Stichtag 31. August des Jahres 2014 kirchensteuerpflichtig sind (Regelabfrage) verlängert. Während bislang der 31.10.2014 als letzter Abruf-Tag bekannt gegeben war, haben Unternehmen nunmehr einen Monat länger Zeit, die Kirchensteuerabzugsmerkmale (KiStAM) ihrer Gesellschafter einzuholen. Gemäß Mitteilung des BZSt “[…] werden die Schnittstellen jedenfalls auch im November 2014 Datensätze entgegennehmen und beantworten”.
Damit haben auch Unternehmen, die erst kürzlich den Registrierungsprozess angestoßen haben, noch die Möglichkeit, die für den Kirchensteuerabzug notwendige Abfrage rechtzeitig durchzuführen.
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