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23. Oktober 2014 – Tax
Nutzung eines Unternehmens-Pkw für Fahrten zwischen Wohnung und Betriebsstätte

Die Verwendung eines dem Unternehmen zugeordneten Pkw für Fahrten zwischen Wohnung und Betriebsstätte erfolgt nicht für Zwecke, die außerhalb des Unternehmens liegen. Sie ist daher nicht als unentgeltliche Wertabgabe der Umsatzbesteuerung zu unterwerfen. So entschied der Bundesfinanzhof (Az. XI R 36/12).

Der Kläger war alleiniger Gesellschafter und Geschäftsführer einer GmbH, deren Sitz am Wohnsitz des Klägers lag und deren Niederlassung sich in einer anderen Stadt befand. Die GmbH hatte dem Kläger die Benutzung des Pkw der GmbH auch für private Zwecke gestattet. Das Finanzamt besteuerte die Fahrten des Klägers zwischen seinem Wohnsitz und der Niederlassung umsatzsteuerlich als unentgeltliche Wertabgabe.

Im Gegensatz zum Finanzgericht gab der BFH der Klage statt. Die Fahrten des Klägers zwischen Wohnort und Niederlassung dienten überwiegend der Ausführung von Umsätzen und damit einer unternehmerischen Verwendung. Der daneben auch private Charakter der Heimfahrten trete dahinter zurück.