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13. Oktober 2014 – Tax
Voraussetzungen für die ermäßigte Besteuerung einer Entschädigungszahlung

Die für die Inanspruchnahme des ermäßigten Steuersatzes nach § 34 Abs. 1 EStG erforderliche Zusammenballung von Einkünften liegt nicht vor, wenn im Jahr des Zuflusses der Entschädigung für den Verlust des Arbeitsplatzes die Einkünfte des Steuerpflichtigen den entgehenden Arbeitslohn nicht übersteigen. So entschied das Finanzgericht Nürnberg (Az. 7 K 1612/13).

Die Klägerin, eine Angestellte, hatte im Jahr 2009 ca. 120.000 Euro Arbeitslohn bezogen. Aufgrund eines arbeitsgerichtlichen Vergleichs wurde ihr Arbeitsverhältnis zum Ende 2009 vorzeitig beendet. Als Entschädigung bekam sie im Jahr 2010 76.000 Euro und beantragte dafür den ermäßigten Steuersatz. Das Finanzamt lehnte ab.

Das Finanzgericht wies ihre Klage ab. Die Klägerin habe unter Einschluss dieser Entschädigung infolge der Beendigung des Arbeitsverhältnisses im Veranlagungszeitraum 2010 insgesamt nicht mehr erhalten, als sie bei ungestörter Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses, also bei normalem Ablauf der Dinge, erhalten hätte. Für diese Prognoseentscheidung sei der in 2009 bezogene Arbeitslohn heranzuziehen. Bei ungestörter Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses hätte die Klägerin auch im Jahr 2010 einen dem Vorjahr entsprechenden Arbeitslohn bezogen, der die Summe aus Abfindung und Arbeitslosengeld weit überstiegen hätte.