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25. September 2014 – Legal
Pkw-Totalschaden – Versicherung muss Mietwagenkosten für tatsächliche Dauer der Wiederbeschaffung übernehmen

Das Amtsgericht Haßfurt entschied, dass bei einem Kfz-Unfall der Geschädigte, dessen Auto Totalschaden erlitt, Anspruch auf einen Mietwagen hat. Dabei müsse der Unfallverursacher für die tatsächliche Dauer der Wiederbeschaffung aufkommen und nicht nur für die Dauer, die ein Gutachter prognostiziere (Az. 2 C 165/13).

Im vorliegenden Fall hatte der Geschädigte nach einem Unfall mit Totalschaden als Ersatz ein Importfahrzeug aus Spanien bestellt. Wegen fehlender Dokumente konnte das Auto erst 38 Tage nach dem Unfalltag zugelassen werden. Die Versicherung des Unfallgegners wollte die Mietwagenkosten lediglich für prognostizierte 16 Tage der Wiederbeschaffung eines anderen Pkw übernehmen.

Das Gericht gab dem Geschädigten Recht. Das Risiko von Verzögerungen bei Reparaturen oder der Beschaffung eines Ersatzfahrzeuges trage grundsätzlich der Unfallverursacher. Dem Geschädigten sei hier auch kein Verstoß gegen die Schadensminderungspflicht vorzuwerfen, weil er das neue Fahrzeug bereits kurze Zeit nach dem Unfall bestellt habe. Die Versicherung müsse die Mietwagenkosten daher bis zur tatsächlichen Wiederbeschaffung eines anderen Pkw zahlen.