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10. September 2014 – Tax
Verbilligter Erwerb einer Beteiligung als zu versteuernder Arbeitslohn

Der geldwerte Vorteil aus dem verbilligten Erwerb einer Beteiligung an einer GmbH, der im Hinblick auf seine Beschäftigung als Geschäftsführer der GmbH gewährt wird, ist als Arbeitslohn zu berücksichtigen. So entschied der Bundesfinanzhof (Az. VI R 94/13).

Der Kläger, ein ursprünglich selbständiger Kommunikations- und Motivationstrainer, erwarb für ca. 74.000 Euro 50 % der Anteile einer GmbH und wurde dort Geschäftsführer. Bei einer Betriebsprüfung wurde der Wert der GmbH mit 1.100.000 Euro festgestellt. Das Finanzamt ermittelte einen dem Kläger zugeflossenen Vorteil von 476.000 Euro als nachträgliche Einkünfte und veranlagte diesen entsprechend.

Seine Klage wiesen Finanzgericht und BFH ab. Der Vorteil aus der Beteiligung sei ihm zugewendet worden, damit er für die GmbH weiterhin tätig werde und sei damit durch das Dienstverhältnis veranlasst. Es sei ihm aber der ermäßigte Steuersatz für außerordentliche Einkünfte zuzubilligen.