Aktuelles

5. August 2014 – Tax
Kein Schuldzinsenabzug bei fremdfinanzierter Gewinnausschüttung an Gesellschafter einer Personengesellschaft

Zinsaufwendungen zur Finanzierung von Gewinnauszahlungen an die Kommanditisten sind nicht Betriebsausgaben, die durch den Betrieb veranlasst sind. Sie können daher steuerlich nicht geltend gemacht werden. So entschied das Finanzgericht Hamburg (Az. 2 K 56/14).

Die Klägerin, eine GmbH & Co. KG, betrieb eine Klinik. Zur Auszahlung von Restgewinnanteilen an die Kommanditisten nahm sie bei einer Bank einen Kredit auf und wollte die Kreditzinsen steuerlich geltend machen. Das Finanzamt akzeptierte das nicht.

Das Finanzgericht wies die dagegen erhobene Klage ab. Wegen der Transparenz der Personengesellschaft seien einkommensteuerrechtlich grundsätzlich Forderungen und Verbindlichkeiten zwischen der Personengesellschaft und ihren Gesellschaftern nur anzuerkennen, wenn sie auf einem Leistungsaustausch beruhten und nicht, wie im Streitfall, auf gesellschaftsrechtlicher Grundlage, nämlich der Ausschüttung des Gewinnanteils.