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1. August 2014 – Tax
Steuerfreie Extras statt Gehaltserhöhung

Der Arbeitgeber kann statt einer Gehaltserhöhung andere Möglichkeiten wie z. B. Sachleistungen oder Sachbezüge wählen, um dem Arbeitnehmer seine Wertschätzung zu zeigen und dessen Motivation und Bindung zum Unternehmen zu fördern. Für den Arbeitnehmer kann dadurch “mehr Netto vom Brutto” erreicht werden und dem Arbeitgeber entstehen niedrigere Lohnkosten als bei einer traditionellen Gehaltserhöhung.

Dazu gehören u. a. Sachzuwendungen bis zu einem Wert von 40 Euro, z. B. Blumen, Genussmittel, Bücher oder Tonträger, die dem Arbeitnehmer oder seinen Angehörigen aus Anlass eines besonderen persönlichen Ereignisses zugewendet werden. Darunter fallen auch Speisen, die anlässlich und während eines außergewöhnlichen Arbeitseinsatzes im ganz überwiegend betrieblichen Interesse zur Verfügung gestellt werden. Geldzuwendungen gehören dagegen stets zum Arbeitslohn, auch wenn ihr Wert gering ist.

Darüber hinaus kann ein Arbeitgeber seinen Mitarbeitern einmal im Monat ohne besonderen Anlass Sachbezüge bis zu einem Wert von 44 Euro zukommen lassen.

Hinweis: Wird der Betrag von 44 Euro monatlich überschritten (und sei es auch nur um einen Cent), so ist der gesamte Wert des Sachbezugs steuer- und beitragspflichtig und nicht nur der über 44 Euro hinausgehende Betrag.