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18. Juli 2014 – Tax
Doppelte Haushaltsführung innerhalb einer großflächigen Gemeinde?

Wenn Familienwohnung, Zweitwohnung und Arbeitsplatz innerhalb einer großflächigen Gemeinde wie Hamburg liegen, kommt es für die Annahme einer doppelten Haushaltsführung darauf an, ob der Kläger seinen Arbeitsplatz in zumutbarer Weise täglich von seiner Familienwohnung aus aufsuchen kann. So entschied das Finanzgericht Hamburg (Az. 1 K 234/12).

Die Familienwohnung des Klägers in Hamburg lag ca. 25 km und 41 Pkw-Minuten bzw. knapp einer Stunde mit öffentlichen Verkehrsmitteln von seiner Arbeitsstelle entfernt, die Zweitwohnung dagegen nur 3,5 km bei 9 Minuten Fahrtzeit. Der Kläger erklärte Aufwendungen für doppelte Haushaltsführung. Das Finanzamt akzeptierte das nicht.

Das Finanzgericht entschied, dass die Entfernung zwischen Familienwohnung und Arbeitsstelle unter großstädtischen Bedingungen auch für den täglichen Arbeitsweg üblich und ohne weiteres zumutbar sei. Allerdings müsse das Finanzamt neben den bereits berücksichtigten Fahrten für die Wege des Klägers zwischen der Zweitwohnung und seinem Arbeitsplatz auch die einmal wöchentlich durchgeführten Fahrten von der Familienwohnung zu seinem Arbeitsplatz steuermindernd berücksichtigen.