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9. Juli 2014 – Legal
Blick aufs Navi – bei Unfall Kürzung der Kaskoversicherung möglich

Das Landgericht Osnabrück wies darauf hin, dass Leistungen aus einer Kaskoversicherung gekürzt werden können, wenn man sich bei der Autofahrt durch ein Navigationsgerät ablenken lässt und einen Unfall verursacht. Allerdings sei es nicht grob fahrlässig, wenn man nur kurz aufs Navi blicke, um sich zu orientieren (Az. 1 O 785/13).

Ein Autofahrer hatte bei einer Autobahnfahrt mit einem Mietwagen wegen einer Sprachmeldung kurz auf das Navigationsgerät geschaut und war von der Fahrbahn abgekommen. An dem Mietwagen entstand ein Schaden von rund 15.000 Euro. Die Kaskoversicherung zahlte nur 50 Prozent des Schadens.

Das LG Osnabrück entschied jedoch, dass die Kaskoversicherung den Schadensersatz voll übernehmen müsse. Das Verhalten des Mietwagenfahrers sei hier nicht grob fahrlässig gewesen. Grobe Fahrlässigkeit liege nur dann vor, wenn die konkrete Verkehrssituation einen Blick aufs Navigationsgerät oder das Bedienen nicht zulasse.