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26. Juni 2014 – Tax
Erbschaftsteuer ist keine Nachlassverbindlichkeit

Das Finanzamt darf die Erbschaftsteuer im Insolvenzverfahren nicht durch Feststellungsbescheid als Nachlassverbindlichkeit geltend machen. So entschied das Finanzgericht Münster (Az. 3 K 1915/12 Erb).

Das Finanzamt hatte gegenüber einer Erbin bestandskräftig Erbschaftsteuer festgesetzt. Im darauf folgenden Nachlassinsolvenzverfahren machte es durch Feststellungsbescheid die Erbschaftsteuer als Nachlassverbindlichkeit geltend. Der Kläger, Insolvenzverwalter des Nachlasses, klagte dagegen, da der Nachlass nach der Erbauseinandersetzung nicht mehr für Steuerverbindlichkeiten der Erben hafte.

Das Gericht gab dem Kläger Recht. Eine Haftung des Nachlasses für die Erbschaftsteuer komme nur bis zur Erbauseinandersetzung in Betracht. Diese sei schon vor Eröffnung des Insolvenzverfahrens erfolgt. Außerdem könne ein Feststellungsbescheid nur auf Nachlassverbindlichkeiten des Erblassers und nicht auf die Erbschaftsteuer als Eigenschuld der Erbin ergehen.

Das Revisionsverfahren ist beim Bundesfinanzhof anhängig unter dem Aktenzeichen II R 34/14.