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13. Juni 2014 – Tax
Umsatzsteuer bei Transportbehältnissen – Verlängerung der Übergangsfrist

Die Neuerungen bei der umsatzsteuerrechtlichen Behandlung von Transportbehältnissen müssen erst ab 2015 angewendet werden.

Mit Schrieben vom 05.11.2013 (BStBl 2013 I S. 1386) hatte die Finanzverwaltung neue Regelungen zur umsatzsteuerrechtlichen Behandlung der Hin- und Rückgabe von Transportbehältnissen (z.B. Euro-Paletten) veröffentlicht. Da die Umstellung für die Praxis mit einigem Aufwand verbunden ist, hatte das BMF im Dezember 2013 seine Nichtbeanstandungsregelung aus dem o.g. Schreiben, die zum 01.01.2014 auslaufen sollte, bis zum 30.06.2014 verlängert (BMF, Schreiben v. 16.12.2013, BStBl 2013 I S. 1638). Diese Frist wurde nun ein weiteres Mal, nämlich bis zum 31.12.2014 verlängert.