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2. Juni 2014 – Tax
Einlösung von Xetra Gold Inhaberschuldverschreibungen nicht steuerpflichtig

Die Einlösung von Xetra Gold Inhaberschuldverschreibungen führt nicht zu steuerbaren Einkünften aus Kapitalvermögen. So entschied das Finanzgericht Münster (Az. 12 K 3284/13 E).

Der Kläger hatte Xetra Gold Inhaberschuldverschreibungen – börsengehandelte Wertpapiere, die Ansprüche auf die Lieferung von Gold gegen die Emittentin verbriefen – erworben und sie gegen die Lieferung von Gold zurückgegeben. Das Finanzamt sah dies als Einkünfte aus der Veräußerung sonstiger Kapitalforderungen und damit als steuerpflichtige Kapitalerträge an.

Das Finanzgericht gab dem Kläger Recht. Die Rückgabe der Inhaberschuldverschreibung sei keine Veräußerung im Sinne des § 20 Abs. 2 Satz 1 Nr. 7 EStG und beinhalte nur das Recht auf Lieferung von Gold, nicht aber von Geld. Damit fehle es an einer Kapitalforderung. Wegen grundsätzlicher Bedeutung hat das Gericht die Revision zum Bundesfinanzhof zugelassen.