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21. Mai 2014 – Tax
Kein Verwertungsverbot beim Ankauf von Bank-CDs

Die Verwertung von Erkenntnissen, die durch angekaufte “Bank-CDs” erlangt wurden, ist zulässig. So entschied das Finanzgericht Münster (Az. 2 K 3074/12 F).

Ein Landwirt hatte ein Grundstück vor dem Notar für 4 Mio. Euro verkauft, von dem Käufer aber ohne Notar zusätzlich 800.000 Euro verlangt und erhalten. Über eine angekaufte Bank-CD erfuhren die Steuerbehörden davon. Sie erhöhten deshalb den zu versteuernden Veräußerungsgewinn. Der Landwirt klagte dagegen. Die Informationen der Bank-CD hätten seiner Ansicht nach nicht verwertet werden dürfen.

Das Finanzgericht wies die Klage ab. Bei steuerlich relevanten Daten, die wie hier ein Informant auf einem Datenträger der Bundesrepublik Deutschland verkauft habe, bestehe kein Beweisverwertungsverbot, da nach der Auffassung des Bundesverfassungsgerichts in diesen Fällen nicht der absolute Kernbereich der privaten Lebensgestaltung des einzelnen Betroffenen berührt sei.