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19. Mai 2014 – Tax
Steuerermäßigung bei Vermietungsabsicht auch für Grundstücke im Zustand der Bebauung

Ein Erbe kann für Grundstücke, die zum Zeitpunkt des Todes eines Erblassers schon zu einem erheblichen Teil bebaut waren, für die der Erblasser eine konkrete Vermietungsabsicht hatte und die nach Fertigstellung vermietet wurden, die Steuerermäßigung für zu Wohnzwecken vermietete Grundstücke (10 % des Grundstückswerts) in Anspruch nehmen. So entschied das Finanzgericht Düsseldorf (Az. 4 K 4299/13 Erb).

Die Erblasserin und ihr Bruder, der Kläger, waren Miteigentümer eines Hauses und Grundstücks X und bewohnten es gemeinsam. Zudem hatten sie die Grundstücke Y und Z erworben, die mit Einfamilienhäusern bebaut und anschließend vermietet werden sollten. Die Klägerin verstarb vor Fertigstellung der Gebäude und wurde von ihrem Bruder beerbt. Dieser vermietete nunmehr sämtliche Objekte. Das Finanzamt setzte gegen den Kläger die unverminderte Erbschaftsteuer fest. Dieser klagte vor Gericht die Anwendung der Steuerermäßigung für zu Wohnzwecken vermietete Grundstücke ein.

Das FG Düsseldorf hat dem Kläger bzgl. der Grundstücke Y und Z Recht gegeben. Bzgl. des Grundstücks X habe der Kläger jedoch keinen Anspruch auf Steuerermäßigung. Denn zum Zeitpunkt des Todes der Erblasserin sei das selbstbewohnte Grundstück X weder zu Wohnzwecken vermietet gewesen noch habe zu diesem Zeitpunkt eine Vermietungsabsicht bestanden.

Das FG Düsseldorf hat die Revision zum Bundesfinanzhof zugelassen.