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14. Mai 2014 – Tax
Gewerbesteuer kann nicht als Betriebsausgabe abgezogen werden

Das Verbot in § 4 Abs. 5b EStG, die Gewerbesteuer von der Bemessungsgrundlage der Körperschaftsteuer abzuziehen, ist mit dem Grundgesetz vereinbar. So entschied der Bundesfinanzhof (Az. I R 21/12).

Eine GmbH, die mehrere gepachtete Tankstellen betrieb und aufgrund hoher Pachtaufwendungen vergleichsweise viel Gewerbesteuer zahlen musste, hatte gegen das Abzugsverbot geklagt, hatte jedoch vor dem Finanzgericht und dem BFH keinen Erfolg.

Der BFH vertritt die Auffassung, dass das Abzugsverbot nicht gegen das verfassungsrechtliche Gleichbehandlungsgebot oder die Eigentumsgarantie des Grundgesetzes verstößt, da es im Gesamtzusammenhang mit den steuerlichen Entlastungen durch das Unternehmensteuerreformgesetz 2008 (z. B. Senkung des Körperschaftsteuersatzes von 25 v. H. auf nur noch 15 v. H.) gesehen werden müsse.