Aktuelles

14. Mai 2014 – Tax
Einkommensteuer für Privatverkauf auf Trödelmärkten?

Gewinne und entsprechend auch Verluste aus dem Verkauf nicht mehr gebrauchter Gegenstände auf Trödelmärkten sind in der Einkommensteuererklärung nur anzugeben, wenn sie innerhalb von einem Jahr nach Anschaffung verkauft werden und die Freigrenze von 600 Euro pro Jahr überschreiten. Vorher können entstandene Kosten, z. B. für die Standmiete oder auch für die eBay-Nutzung, abgezogen werden. In der Regel gilt das für Sammlerstücke und Wertgegenstände wie Schmuck, Edelmetalle und Kunstobjekte.

Gegenstände des täglichen Gebrauchs sind dagegen steuerlich nicht relevant, da sie in der Regel kein Potenzial für eine Wertsteigerung haben. Daraus entstandene Gewinne und Verluste berücksichtigt das Finanzamt in der Regel nicht.