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9. Mai 2014 – Tax
Erbschaftsteuer vor dem Bundesverfassungsgericht

Am 08.07.2014 wird vor dem Bundesverfassungsgericht die mündliche Verhandlung zu der Frage stattfinden, ob das Erbschaftsteuerrecht verfassungswidrig ist (Az. 1 BvL 21/12).

Der Bundesfinanzhof (Az. II R 9/11) hatte das Bundesverfassungsgericht angerufen, weil seiner Ansicht nach das derzeit geltende Recht gegen den allgemeinen Gleichbehandlungsgrundsatz (Art. 3 GG) verstößt. Der Gesetzgeber hatte, u. a. um Arbeitsplätze zu erhalten, für das Betriebsvermögen sog. Verschonungsregeln eingeführt. Diese führen dazu, dass Betriebsvermögen unter bestimmten Voraussetzungen steuerlich günstiger übertragen werden kann als Privatvermögen. Ein wichtiges Argument gegen die derzeitige Regelung war die bisherige Möglichkeit, Kapitalvermögen in eine sog. Cash-GmbH einzulegen und damit die günstigeren Steuerregeln für das Betriebsvermögen zu nutzen. Nachdem der Gesetzgeber diese Möglichkeit aber inzwischen beseitigt hat, bleibt abzuwarten, wie das Bundesverfassungsgericht entscheiden wird.