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8. April 2014 – Tax
Pauschalsteuer auf Geschenke nicht als Betriebsausgabe abziehbar

Die auf Geschenke im Sinne des § 4 Abs. 5 Nr. 1 EStG entfallende Pauschalsteuer nach § 37b EStG ist nicht als Betriebsausgabe abziehbar. So entschied das Finanzgericht Niedersachsen (Az. 10 K 326/13).

Die Klägerin, eine Kommanditgesellschaft ist Konzertveranstalterin. Neben dem regulären Kartenverkauf verschenkte sie in den Jahren 2007 bis 2010 jährlich Freikarten im Werte von ca. 20.000 Euro. Das Finanzamt setzte nach § 37b EStG eine Pauschalsteuer von 30 % zzgl. Kirchensteuer (6 % der Lohnsteuer) und Solidaritätszuschlag an – insgesamt 26.760 Euro – und ließ diesen Betrag nicht als Betriebsausgabe zum Abzug zu.

Das dazu angerufene Finanzgericht gab dem Finanzamt Recht. Der Wert der Karten habe über der Freigrenze von 35 Euro gelegen und unterliege damit dem Betriebsausgabenabzugsverbot nach § 4 Abs. 5 Nr. 1 EStG. Die Pauschalsteuer sei Teil des Geschenks gewesen und unterliege daher ebenfalls dem Abzugsverbot.