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28. März 2014 – Tax
Strafbefreiende Selbstanzeige bei Steuerhinterziehung wird verschärft

Die Finanzminister der Länder haben sich am 27. März 2014 für die Beibehaltung der strafbefreienden Selbstanzeige bei Steuerhinterziehungen ausgesprochen. Die Voraussetzungen, um die Straffreiheit zu erlangen, sollen deutlich verschärft werden. Dies berichtet das Bundesfinanzministerium.

So soll u. a. der Berichtigungszeitraum bei einfacher Steuerhinterziehung von bisher fünf auf zehn Jahre verlängert und der Zuschlag bei schwerer Steuerhinterziehung erhöht werden.

Da das Instrument der Selbstanzeige weiterhin rechtssicher und handhabbar ausgestaltet sein müsse, seien jedoch Detailfragen noch zu klären.