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25. März 2014 – Tax
Betreuung von Haustieren als haushaltsnahe Dienstleistung

Die Betreuung von Haustieren in der Wohnung des Tierhalters während seines Urlaubs kann als haushaltsnahe Dienstleistung steuerlich abgesetzt werden.

Dabei sind die folgenden Punkte wichtig:
Die Tiere müssen privat gehalten werden und sie müssen im Haus oder auf dem Grundstück des Auftraggebers betreut werden. Es gehört z. B. das Ausführen von Hunden außerhalb dieses Bereichs nicht dazu. Der Betreuende sollte ein Gewerbe angemeldet haben und die Rechnung sollte per Überweisung oder Abbuchung, nicht aber bar bezahlt werden.

Nach § 35a EStG können bis 20 Prozent der Kosten für solche Tätigkeiten, höchstens 4.000 Euro pro Jahr geltend gemacht werden.