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10. März 2014 – Tax
Keine Einkünfteerzielungsabsicht bei jahrelangem Leerstand eines Mehrfamilienhauses

Werden nach der Entmietung eines Mehrfamilienhauses die bisher vorhandenen Wohnungen zu neuen, größeren Wohnungen zusammengelegt und steht das Haus vor der Durchführung der Sanierung jahrelang leer, so kann eine Einkünfteerzielungsabsicht nicht bejaht werden. Ein Werbungskostenabzug kann daher nicht geltend gemacht werden. So entschied das Finanzgericht Niedersachsen (Az. 15 K 401/10).

Der Kläger hatte 1995 ein dringend sanierungsbedürftiges Mehrfamilienhaus erworben. 1996 endeten die meisten Mietverhältnisse. Ab dem Jahr 2000 stand das Haus vollständig leer. Eine Sanierung des Hauses wurde nicht durchgeführt. Von 1996 bis 2001 erkannte das Finanzamt die geltend gemachten Verluste an, danach aber nicht mehr.

Auf die dagegen erhobene Klage gab das Finanzgericht dem Finanzamt Recht. Dem Kläger sei die Einkünfteerzielungsabsicht abzusprechen, da er trotz des langen Leerstands des Hauses vollständig passiv geblieben sei. Die wirtschaftlichen Schwierigkeiten und die zeitweilige Krankheit des Klägers ändere daran nichts.