Die Kosten für einen Unfall, der auf dem Weg zur Arbeit, einer Dienstreise oder einer anderen beruflich veranlassten Fahrt passiert, können steuerlich absetzbar sein.
Wenn der Arbeitgeber die Kosten nicht erstattet, kann der Schaden in der Steuererklärung geltend gemacht werden.
Reparaturkosten, Auslagen für die Selbstregulierung, die Selbstbeteiligung in der Kaskoversicherung, Schäden an privaten Gegenständen, Aufwendungen für Gutachter, Anwalt und Gericht sowie sonstige Auslagen, die im Zusammenhang mit dem Unfall anfallen, können abgesetzt werden. Versicherungsleistungen und andere Ersatzzahlungen müssen davon abgezogen werden.
Bei durch Alkoholgenuss beeinträchtigter Fahrtüchtigkeit gehen das Finanzamt und die Gerichte in der Regel von einer privaten Veranlassung der Fahrt aus und lassen die steuerliche Geltendmachung der Kosten nicht zu.