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7. Februar 2014 – Tax
Zugangsvermutung bei Postversand durch privaten Postservice

Das FG Sachsen-Anhalt entschied, dass die gesetzliche Vermutung des Zugangszeitpunkts eines Verwaltungsakts am dritten Tag nach der Aufgabe zur Post auch bei der Versendung mit einem privaten Postservice gilt (Az. 6 K 1314/12).

Im vorliegenden Fall ging es darum, ob eine Klage gegen eine durch einen privaten Postzusteller übermittelte Einspruchsentscheidung noch innerhalb der 1-monatigen Klagefrist eingegangen und damit zulässig war.

Das FG Sachsen-Anhalt wies die Klage als unzulässig ab. Nach Auffassung des FG lasse sich die gesetzliche Vermutung des Zugangszeitpunkts eines Verwaltungsakts am dritten Tag nach der Aufgabe zur Post gem. § 122 Abs. 2 Nr. 1 AO nicht durch den bloßen Hinweis auf die Versendung mit einem privaten Postservice in Zweifel ziehen.