Aktuelles

3. Februar 2014 – Tax
Zuschüsse an einen Arbeitnehmer für dessen ausländische gesetzliche Krankenversicherung

Zuschüsse eines deutschen Arbeitgebers an einen Arbeitnehmer für dessen ausländische gesetzliche Krankenversicherung sind zumindest innerhalb der Europäischen Union und des Europäischen Wirtschaftsraums sowie im Verhältnis zur Schweiz nach § 3 Nr. 62 EStG steuerfrei. Das insoweit entgegenstehende BFH-Urteil I R 49/10 ist daher nicht mehr allgemein anzuwenden. Dies gilt in allen offenen Fällen. Dies hat das Bundesministerium der Finanzen mitgeteilt (Az. IV C 5 – S-2333 / 13 / 10004).

Denn laut dem Bundesministerium für Gesundheit und dem Bundesministerium für Arbeit und Soziales besteht eine sozialrechtliche Zuschusspflicht des Arbeitgebers nach § 257 Abs. 1 des Fünften Buches des Sozialgesetzbuchs (SGB V), da die Begründung einer freiwilligen Mitgliedschaft in der Europäischen Union so zu behandeln ist, als ob eine (freiwillige) Mitgliedschaft bei einer inländischen gesetzlichen Krankenkasse begründet worden wäre.