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28. Januar 2014 – Tax
Finanzamt muss die Versagung des Vorsteuerabzuges wegen betrügerischen Handelns begründen

Das FG Münster hat in einem Beschluss wichtige Grundsätze zur Versagung des Vorsteuerabzuges wegen betrügerischen Handelns aufgestellt. Die Richter haben im Rahmen eines Verfahrens des vorläufigen Rechtsschutzes klargestellt, dass – abweichend vom allgemeinen Grundsatz – das Finanzamt in diesen Fällen regelmäßig die objektive Feststellungslast für die eine Versagung des Vorsteuerabzugs begründenden Umstände trage (Az. 5 V 1934/13).

Das Finanzamt müsse konkrete Anhaltspunkte darlegen, aus denen sich ergebe, dass der Unternehmer von seiner Einbeziehung in einen Umsatzsteuerbetrug gewusst habe bzw. hätte wissen können oder müssen. Entgegen der bisherigen Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs sei der Antragsteller nicht verpflichtet, einen echten “Negativbeweis” dahin zu führen, dass er keine Anhaltspunkte für etwaige Ungereimtheiten in Bezug auf den Leistenden und/oder die Leistung hatte. Das gleiche gelte auch in Bezug auf einen vermeintlichen Scheinsitz des Lieferers.

Im vorliegenden Fall hatte die Antragstellerin von einer GmbH, die sowohl eine Steuernummer als auch eine USt-IdNr. besaß, aus Polen stammende Pkw erworben. Sie machte die in den Rechnungen der GmbH ausgewiesene Umsatzsteuer als Vorsteuer geltend. Das Finanzamt versagte den Vorsteuerabzug. Es war der Ansicht, dass es sich bei der GmbH um kein tatsächlich existierendes Unternehmen handele, sondern um eine “Briefkastenfirma”. Es lehnte den Antrag auf Aussetzung der Vollziehung des streitigen Umsatzsteuerbescheides ab. Das FG Münster setzte die Vollziehung des streitigen Bescheides aus. Nach Auffassung der Richter hätten sich für die Antragstellerin hinsichtlich der GmbH keine hinreichenden Anhaltspunkte für das Bestehen von Unregelmäßigkeiten oder eine Steuerhinterziehung ergeben, aufgrund derer sie verpflichtet gewesen wäre, weitere Auskünfte einzuholen. Hieraus folge, dass das Finanzamt und nicht der Steuerpflichtige die objektive Darlegungslast trage.