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23. Januar 2014 – Tax
Steuern senken durch Freibeträge der Kinder

Eltern können die steuerlichen Freibeträge ihrer Kinder nutzen, wenn sie ihnen Geld schenken.

Kinder haben im Jahr 2014 bei ausschließlichen Einkünften aus Kapitalvermögen einen Freibetrag von 9.191 Euro (Grundfreibetrag 8.354 Euro plus Sparer-Pauschbetrag 801 Euro plus Sonderausgaben-Pauschbetrag 36 Euro). Voraussetzung ist jedoch eine ernst gemeinte Übertragung, also zumindest ein Konto oder Depot auf den Namen des Kindes.