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16. Januar 2014 – Tax
Höhere Vorsorgeaufwendungen ab 2014 steuerlich geltend machen

Ab dem Jahr 2014 können Steuerpflichtige 78 Prozent ihrer Vorsorgebeiträge geltend machen, 2 Prozent mehr als 2013.

Alleinstehende können bis zu 15.600 Euro und Ehepaare bzw. eingetragene Lebenspartner bis 31.200 Euro steuerlich absetzen. Bei Arbeitnehmern mit gesetzlicher Rentenversicherung ist jedoch der steuerfreie Arbeitgeberanteil von den Vorsorgeaufwendungen abzuziehen.