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16. Januar 2014 – Tax
Einspruch gegen Steuern auf Zinseinnahmen für private Darlehen

Privatpersonen, die für verliehenes Geld Zinsen bekommen, müssen diese seit 2009 mindestens mit dem Abgeltungsteuersatz von 25 Prozent versteuern.

Wenn Gläubiger und Schuldner jedoch einander nahestehende Personen sind und der Schuldner diese Zinsen steuerlich absetzen kann, gilt für den Gläubiger nach § 32d Abs. 2 Nr. 1a EStG der oft höhere persönliche Steuersatz. Das ist z. B. der Fall bei Darlehen unter Familienangehörigen.

Der Bundesfinanzhof prüft derzeit, ob diese steuerliche Schlechterstellung von Angehörigen mit dem Grundgesetz vereinbar ist (Az. VIII R 44/13). Steuerpflichtige, die eine höhere Steuer als 25 Prozent zahlen sollen, sollten dagegen Einspruch einlegen und dabei auf das beim Bundesfinanzhof anhängige Verfahren verweisen.