Aktuelles

14. Januar 2014 – Tax
Vermietung und Verkauf von Containern ist nicht mehr private Vermögensverwaltung, sondern steuerpflichtige gewerbliche Vermietung

Eine Fondsgesellschaft, die Container vermietet und nach Ablauf der Laufzeit des Fonds planmäßig verkauft, erzielt Einkünfte aus Gewerbebetrieb, wenn der Verkauf Teil eines einheitlichen Geschäftskonzeptes ist und der erzielte Veräußerungsgewinn maßgebend für die Attraktivität der Vermögensanlage ist. So entschied das Finanzgericht Hamburg (Az. 2 K 242/12).

Geschäftsgegenstand der Klägerin, einer Kommanditgesellschaft (KG), war die Verwaltung, Nutzung und laut Anlageprospekt der KG insbesondere auch die Veräußerung von Schiffscontainern. Das Finanzamt ging von gewerblichen Einkünften aus und erließ entsprechende Bescheide. Die KG hielt ihre Tätigkeit für eine nicht steuerpflichtige private Vermögensverwaltung.

Das angerufene Finanzgericht bestätigte die Ansicht des Finanzamts. Die Voraussetzungen eines Gewerbebetriebs seien erfüllt. Insbesondere sei der Rahmen einer privaten Vermögensverwaltung überschritten. Das Geschäftskonzept der KG sei nicht nur die steuerlich unschädliche Vermietung der Container gewesen, sondern der schon im Anlageprospekt vorgesehene Verkauf der Container, da der Veräußerungsgewinn den wesentlichen Teil der Rendite ausgemacht habe.