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23. Dezember 2013 – Tax
Keine Grunderwerbsteuer auf mit erworbene Instandhaltungsrücklagen bei Wohnungskauf

Rücklagen für Instandhaltung, die beim Kauf einer Eigentumswohnung mit erworben werden, unterliegen nicht der Grunderwerbsteuer.

Der Käufer sollte daher gegenüber Verkäufer und Notar darauf achten, dass diese Beträge aus dem Kaufpreis herausgerechnet werden, damit sie nicht von der ab Januar 2014 in einigen Bundesländer ansteigenden Grunderwerbsteuer erfasst werden.