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25. Oktober 2013 – Tax
Handwerkerleistungen: Auch Neubaumaßnahmen begünstigt?

Handwerkerkosten im Falle von Neubaumaßnahmen im bestehenden Haushalt können Steuerpflichtige in der Einkommensteuererklärung ansetzen. Der BFH hatte entschieden, dass alle Baumaßnahmen im bestehenden Haushalt unabhängig davon, ob es sich um Erhaltungs- oder Neubaumaßnahmen handelt, begünstigt sind. Ein neues Schreiben vom BMF für die Finanzverwaltung ist seit einem Jahr angekündigt.

Im Falle einer Ablehnung, sollte Einspruch eingelegt und auf das im Bundessteuerblatt (BStBl II 2012, S. 232) veröffentlichte BFH-Urteil (Az. VI R 61/10) verwiesen und gegebenenfalls das Ruhen des Verfahrens bis zur Veröffentlichung des BMF-Schreibens beantragt werden.

Hilfe und Rat zu Detailfragen erteilt Ihnen Ihr steuerlicher Berater.