Aktuelles

27. August 2013 – Tax
Pflicht zur Dokumentation von Verrechnungspreisen bei ausländischen Geschäftsbeziehungen ist unionsrechtskonform

Die Pflicht zu einer sog. Verrechnungspreisdokumentation, der Steuerpflichtige bei bestimmten grenzüberschreitenden Vorgängen unterworfen sind, steht prinzipiell in Einklang mit dem Unionsrecht. So entschied der BFH (Az. I R 45/11).

Das Finanzamt hatte von einer GmbH zur Durchführung einer Außenprüfung die Vorlage einer sog. Sachverhalts- und Angemessenheitsdokumentation über die Geschäftsbeziehungen mit einer der GmbH verbundenen luxemburgischen AG zur Überprüfung zwischen ihnen vereinbarter Verrechnungspreise verlangt, weil es Zweifel hatte, ob die Geschäftsbeziehungen dem entsprachen, was unter fremden Dritten üblich ist.

Auch wenn Sachverhalte ohne entsprechenden Auslandsbezug von diesen Pflichten, die für die Steuerpflichtigen erheblichen Aufwand und erhebliche Kosten verursachen, nicht betroffen seien, ist nach Ansicht des BFH jedenfalls die Aufforderung zur Vorlage der Dokumentation nach § 90 Abs. 3 Abgabenordnung rechtmäßig. Es werde dadurch zwar in Grundfreiheiten des gemeinsamen Binnenmarkts eingegriffen, jedoch sei dies notwendig, da sich die Verrechnungspreise sonst nicht verlässlich überprüfen ließen. Das Allgemeininteresse an einer wirksamen Steueraufsicht gehe hier vor, insbesondere vor dem Hintergrund der derzeitigen politischen Diskussion über die “Steuerflucht” in sog. Steueroasen, auch solche innerhalb der Europäischen Union.