Aktuelles

5. August 2013 – Allgemein
01.02.2014: SEPA wird Pflicht – Umstellung jetzt vorbereiten!

Zum ersten Februar 2014 wird der Zahlungsverkehr in Europa unter SEPA (Single Euro Payments Area) vereinheitlicht. Die EU-weit geltenden SEPA-Verfahren lösen nationale Zahlverfahren ab.

Die wichtigsten Neuerungen des SEPA-Verfahrens sind:

  • Ablösung von Kontonummer und Bankleitzahl durch IBAN (International Bank Account Number) und BIC (Bank Identifier Code)
  • Einheitliche Überweisungsformulare für in- und ausländische Zahlungen
  • Ablösung des Abbuchungs- / Einzugsermächtigungsverfahrens durch die SEPA-Lastschrift
  • Neue Anforderungen an die Abwicklung im Lastschriftprozess

Ihr steuerlicher Berater und DATEV helfen Ihnen bei der Vorbereitung und Umstellung auf SEPA.