Zum ersten Februar 2014 wird der Zahlungsverkehr in Europa unter SEPA (Single Euro Payments Area) vereinheitlicht. Die EU-weit geltenden SEPA-Verfahren lösen nationale Zahlverfahren ab.
Die wichtigsten Neuerungen des SEPA-Verfahrens sind:
- Ablösung von Kontonummer und Bankleitzahl durch IBAN (International Bank Account Number) und BIC (Bank Identifier Code)
- Einheitliche Überweisungsformulare für in- und ausländische Zahlungen
- Ablösung des Abbuchungs- / Einzugsermächtigungsverfahrens durch die SEPA-Lastschrift
- Neue Anforderungen an die Abwicklung im Lastschriftprozess
Ihr steuerlicher Berater und DATEV helfen Ihnen bei der Vorbereitung und Umstellung auf SEPA.