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16. Juli 2013 – Tax
Spenden für Hochwassergeschädigte können vereinfacht steuerlich geltend gemacht werden

Spenden für Hochwassergeschädigte können ohne Spendenbescheinigung von der Steuer abgesetzt werden. Es reicht in diesen Fällen ein Bareinzahlungsbeleg bzw. die Buchungsbestätigung des Kreditinstituts. Die bei Spenden über 200 Euro normalerweise erforderliche Bescheinigung ist hier nicht erforderlich.