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16. Juli 2013 – Tax
Besteuerung von Betriebsrenten und Pensionen sind verfassungsrechtlich unbedenklich

Der BFH entschied, dass gegen die derzeit geltende Besteuerung beamtenrechtlicher Ruhegehälter sowie gegen die Besteuerung von Betriebsrenten keine verfassungsrechtlichen Bedenken bestehen (Az. VI R 83/10 und VI R 12/11).

Durch das Alterseinkünftegesetz ist die Besteuerung der Alterseinkünfte zum 01.01.2005 neu geregelt worden. Darin hat sich der Gesetzgeber dafür entschieden, dass Sozialversicherungsrenten ebenso wie Beamtenpensionen vollständig nachgelagert besteuert werden. Das bedeutet, dass dazu der steuerpflichtige Anteil der Sozialversicherungsrenten in einer Übergangszeit kontinuierlich erhöht wird, bis im Jahr 2040 Sozialversicherungsrenten – ebenso wie Beamtenpensionen – der vollen Besteuerung unterliegen.