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27. Juni 2013 – Tax
Jahressteuergesetz 2013 wird umgesetzt

Die Bundesregierung weist darauf hin, dass Bundestag und Bundesrat dem Einigungsvorschlag des Vermittlungsausschusses zum Jahressteuergesetz 2013 zugestimmt haben und somit wichtige Neuregelungen aus dem Jahressteuergesetz 2013 umgesetzt werden können.

Die Bundesregierung hatte einen großen Teil der Steuerrechtsänderungen bereits im letzten Jahr mit dem Jahressteuergesetz 2013 beschlossen. Nach dessen Scheitern im Bundesrat machte sie Anfang 2013 mit dem EU-Amtshilfe-Umsetzungsgesetz einen neuen Anlauf.

Insbesondere drei Steuergestaltungsmodelle, die geschätzte jährliche Steuermindereinnahmen in dreistelliger Millionenhöhe verursachten, können nun eingedämmt werden. Das als “Goldfinger” bezeichnete Steuersparmodell wird ganz aus dem Einkommensteuergesetz gestrichen. Bei diesem Modell konnten Goldgeschäfte über Firmen nach ausländischem Recht genutzt werden.Damit konnte die Steuerbelastung bei hohen und höchsten Einkommen auf Null gerechnet werden.

Begrenzt wird die Möglichkeit für Immobilienunternehmen, durch Anteilstausch über so genannte RETT-Blocker die Grunderwerbsteuer zu vermeiden.

“Cash-GmbHs” ermöglichten es Erben bislang, große private Geldvermögen als Betriebsvermögen zu deklarieren und damit die Erbschaftsteuer drastisch zu reduzieren. Künftig darf eine solche GmbH nur noch 20 Prozent des privaten Vermögens enthalten.

Zudem wird die private Nutzung von betrieblichen Elektrofahrzeugen künftig steuerlich günstiger bewertet. Arbeitnehmer können die Geltungsdauer eines Freibetrages von einem auf zwei Jahre verlängern. Der Wehrsold für freiwillig Wehrdienstleistende (zur Zeit etwa 280 bis 350 Euro monatlich) und das für den Bundesfreiwilligendienst gezahlte Taschengeld bleiben steuerfrei (derzeit monatlich maximal 336 Euro). Weitere Bezüge, wie der Wehrdienstzuschlag und besondere Zuwendungen, werden dagegen steuerpflichtig.