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24. Mai 2013 – Legal
Vermieter muss auf verspätete Mietzahlung zeitnah reagieren

Vermieter müssen auf verspätete Mietzahlungen zeitnah reagieren. Wollen sie dem Mieter aus diesem Grund kündigen, dürfen sie nicht drei Monate warten. Darauf hat das Amtsgericht Berlin Tempelhof-Kreuzberg in einem Urteil (Az. 8 C 192/12) hingewiesen. Nach Ansicht der Richter dürfe der Mieter nach diesem Zeitraum darauf vertrauen, dass der Vermieter die Fortsetzung des Mietverhältnisses als nicht unzumutbar ansehe.

Im aktuellen Streitfall hatte die Mieterin die Miete mehrmals nicht pünktlich überwiesen. Die Vermieterin mahnte sie deshalb im November 2011 ab. Nachdem die Miete im Dezember 2011 ein weiteres Mal unpünktlich auf ihrem Konto ankam, kündigte die Vermieterin den Mietvertrag – jedoch erst Mitte März 2012. Dagegen erhob die Mieterin Klage.

Die Klage hatte Erfolg. Die Kündigung sei unwirksam, da sie zu spät ausgesprochen wurde. Nach Auffassung der Richter dürfe der Vermieter mit einer Kündigung nicht zu lange warten, wenn ein Mieter auf eine Abmahnung nicht reagiere. Des Weiteren sei die Miete im Dezember nur mit einem Tag Verspätung auf dem Konto der Vermieterin gutgeschrieben worden.