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21. März 2013 – Tax
Übergang der Beteiligung einer GmbH an einer KG auf eine weitere KG ist auch bei gleichbleibendem Gesellschafter grunderwerbsteuerpflichtig

Wenn eine 100 %-ige Beteiligung an einer Kommanditgesellschaft (KG) von einer GmbH auf eine weitere KG übertragen wird, an deren Vermögen ausschließlich der Alleingesellschafter der Kapitalgesellschaft beteiligt ist, ist der Grundstücksübergang steuerpflichtig. So entschied das Finanzgericht Münster (Az. 8 K 2285/09 F).

Die Klägerin ist eine KG, der Grundstücke in Deutschland gehören. Ihre einzige Kommanditistin, eine GmbH, übertrug den gesamten Kommanditanteil an der Klägerin auf eine andere KG. Der alleinige Anteilseigner der GmbH war zugleich einziger Kommanditist der übernehmenden KG. Das Finanzamt bewertete diesen Anteilsübergang als grunderwerbsteuerpflichtigen Vorgang.

Das Finanzgericht gab dem Finanzamt Recht. Der Anteilsübergang sei nach § 1 Abs. 2a GrEStG zu besteuern, da die Anteile am Vermögen der Klägerin in vollem Umfang auf eine neue Gesellschafterin übergegangen seien. Dass an beiden Gesellschaften derselbe Gesellschafter beteiligt bleibe, ändere daran nichts. § 6 Abs. 3 GrEStG, wonach der Grundstücksübergang zwischen Schwesterpersonengesellschaften steuerfrei bleibt, soweit an beiden Gesellschaften dieselben Personen beteiligt sind, sei nicht entsprechend anwendbar.

Die vom Senat zugelassene Revision ist beim Bundesfinanzhof unter dem Az. II R 1/13 anhängig.