Aktuelles

21. März 2013 – Legal
Nutzung des Mobiltelefons als Navigationshilfe

Ein Mobiltelefon darf während der Autofahrt auch dann nicht aufgenommen oder festgehalten werden, wenn es nur als Navigationshilfe benutzt wird. Darauf hat das OLG Hamm in einem gerade veröffentlichten Beschluss (III-5 RBs 11/13) hingewiesen.

Im aktuellen Fall hatte ein Mann während der Autofahrt ein Mobiltelefon in der Hand gehalten und auf dieses getippt, um es als Navigationsgerät zu nutzen. Dabei hatte er eine neben ihm befindliche Polizeistreife nicht bemerkt. Gegen die gegen ihn ausgeurteilte Geldbuße von 40 Euro hatte er u. a. eingewandt, das Verbot dieser Vorschrift erfasse nicht die Benutzung des Mobiltelefons als Navigationshilfe.

Das OLG bestätigte die Bußgeldentscheidung des Amtsgerichts. Auch wenn der Autofahrer mit dem Gerät nicht telefoniert, sondern dieses nur als Navigationsgerät genutzt habe, sei dies eine gem. § 23 Abs. 1a StVO verbotene “Benutzung”. Eine solche liege in jeder bestimmungsgemäßen Bedienung des Geräts, mithin auch in dem Abruf von Navigationsdaten. Die Vorschrift des § 23 Abs. 1a StVO solle gewährleisten, dass der Fahrzeugführer beide Hände frei habe, um die “Fahraufgabe” zu bewältigen, während er ein Mobiltelefon benutze.