Bundestag und Bundesrat haben beschlossen, dass zukünftig auch Dividendenerträge inländischer Kapitalgesellschaften aus kleineren Unternehmensbeteiligungen besteuert werden.
Grund ist ein Urteil des EuGH vom 20.10.2011 in der Rs. C-284/09. Der EuGH monierte, dass inländische Firmen Streubesitzdividenden im Gegensatz zu ausländischen Aktionären steuerfrei kassieren und forderte die Gleichbehandlung zwischen in- und ausländischen Gesellschaften beim so genannten Streubesitz.